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  1. Allgemeines

    1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Beratungs-,  Konzeptions- und Umsetzungsleistungen, insbesondere in den Bereichen der Visualisierung von 3D-, VR- und AR-Anwendungen, Renderings und integrierten digitalen Produkten sowie Software-Programmierung, mit denen die cantaloupe GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 169033 B, vom Kunden beauftragt wird.

    2. Die AGB von cantaloupe gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn cantaloupe ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn der Kunde hiermit nicht einverstanden ist, muss er cantaloupe sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich cantaloupe vor, ihr Angebot zurückzuziehen, ohne dass cantaloupe gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis widerspricht cantaloupe hiermit ausdrücklich.

    3. Sämtliche Vereinbarungen mit dem Kunden, die zwecks Ausführung des jeweiligen Vertrages getroffen werden, werden im Vertragswerk schriftlich niedergelegt. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht nochmals gesondert darauf hingewiesen wird.

 

  1. Angebot, Auftragsgegenstand

    1. Sofern cantaloupe gegenüber dem Kunden ein als ausdrücklich verbindlich bezeichnetes Angebot erklärt hat, ist cantaloupe an dieses Angebot für die Dauer von 14 Tagen gebunden.

    2. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen aufgrund der zuvor vom Kunden vorzulegenden Konzeption bzw. Vorgaben nach dem aktuellen Stand der Technik erbracht. Die Konzeption bzw. die Vorgaben beschreiben richtig, vollständig und abschließend den Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen. cantaloupe ist in keiner Projektphase verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Informationen auf Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen.

    3. Werden Kundenbriefings schriftlich anhand von Protokollvermerken widergegeben, gelten diese nach Vorlage gegenüber dem Kunden als richtige und ausschließliche Informations- und Arbeitsgrundlage, es sei denn, der Kunde hat der Richtigkeit des Protokollvermerkes unverzüglich, spätestens nach Ablauf von zwei Tagen nach Zugang des Protokolls, schriftlich widersprochen.

    4. Digital erstellte Layouts werden als Bilddateien übergeben. Wünscht der Kunde die Lieferung von offenen Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 

    5. cantaloupe ist grundsätzlich berechtigt, im Rahmen der erteilten Aufträge Leistungen durch Drittbeauftragte ausführen zu lassen.

 

  1. Freigabe, Änderung der Beauftragung

    1. Sind im Rahmen der Auftragserteilung Entwürfe oder Konzepte für auf diesen basierenden zu erbringenden Leistungen zu erstellen, werden diese nach deren Fertigstellung dem Kunden zur Prüfung überlassen, dem eine Prüffrist von 7 Werktagen eingeräumt wird, um festzustellen, ob seine Wünsche und Bedürfnisse in den Entwürfen bzw. Konzepten abgebildet sind. Der Kunde hat die Freigabe innerhalb der oben genannten Frist schriftlich zu erklären. Mit der Freigabe werden Entwürfe, Pflichtenheft oder Konzeption für etwaige weitere Erstellungsleistungen verbindliche Grundlage. Die Freigabe gilt als erklärt, wenn der Kunde nach Ablauf der Prüffrist keine Einwände vorbringt.

    2. Sofern der Kunde Auftragsbestandteile nach erfolgter Beauftragung ändern möchte, ist hierfür die Zustimmung von cantaloupe erforderlich. cantaloupe ist verpflichtet, Änderungen zuzustimmen, sofern die Ausführung im Rahmen der vereinbarten Leistungszeit möglich ist und der durch die Auftragsänderung entstehende Mehraufwand zumutbar ist. Ist dies der Fall, erhält der Kunde ein verbindliches Angebot, das von diesem binnen zwei Werktagen ab Zugang geprüft und angenommen werden kann. Lehnt der Kunde das Angebot ab oder erklärt er nicht innerhalb der zwei Tage die Annahme, wird die Änderung oder Ergänzung nicht Vertragsinhalt. Haben die Parteien eine bestimmte Leistungsfrist vereinbart, verlängert sich diese um die Dauer des Leistungsänderungsverfahrens.

    3. Auftragsänderungen müssen durch den Kunden grundsätzlich schriftlich erfolgen und sind nur wirksam, wenn sie von cantaloupe bestätigt worden sind.

 

  1. Leistungszeit

    1. Fristen für Lieferungen und Leistungen gelten nur dann mit dem Kunden als verbindlich vereinbart, wenn sie von cantaloupe ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

    2. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

    3. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem cantaloupe durch Umstände, die von cantaloupe nicht zu vertreten sind, insbesondere auch in Fällen höherer Gewalt, daran gehindert wird, die Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem cantaloupe auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

    4. Sofern cantaloupe in Verzug gerät, wird ausschließlich für solche Schäden gehaftet, die auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind.

 

  1. Mitwirkungspflichten und Verantwortung des Kunden, Ansprechpartner

    1. Der Kunde wird Unterlagen, die zur Auftragsausführung erforderlich sind, unverzüglich und vollständig vorlegen. Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde erforderliches Material, wie z.B. Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Graphiken, Logos, korrekturgelesene Texte und sonstige Materialien und Informationen gemäß näherer Spezifikation in dem jeweiligen Konzept an cantaloupe in digitalisierter Form in zu vereinbarenden Formaten übergeben. Sofern das Material in anderer Form übergeben wird, wird der entsprechende Mehraufwand gesondert berechnet. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm erteilten Vorgaben und die zur Verfügung gestellten Materialien mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

    2. Sofern der Kunde diesen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommt, ist cantaloupe zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall bleibt der Kunde zur vereinbarten Vergütung vollumfänglich verpflichtet.

    3. Der Kunde stellt cantaloupe von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

    4. Der Kunde wird für die Dauer der zu erbringenden Leistungsausführungen einen entsprechend qualifizierten Ansprechpartner für sämtliche, das beauftragte Projekt betreffende Fragen benennen, der cantaloupe gegenüber in sämtlichen Vertragsangelegenheiten entscheidungsberechtigt ist.

 

  1. Abnahme und Mängelgewährleistung

    1. Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen werden dem Kunden die Leistungsergebnisse in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und der Kunde zu deren Abnahme aufgefordert. Der Kunde hat die Leistungen zu überprüfen und binnen 7 Werktagen nach Zugang der Aufforderung abzunehmen.

    2. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel sind cantaloupe schriftlich mitzuteilen; es ist vom Kunden eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Verweigert der Kunde die Abnahme wegen wesentlicher Mängel, ist dies ebenfalls schriftlich mitzuteilen.

    3. cantaloupe hat das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Nach jeder Nachbesserung stellt cantaloupe dem Kunden diese in elektronischer Form zur Verfügung und fordert den Kunden zur Prüfung auf. Die Regelung des Abs. 6.2 gilt entsprechend. cantaloupe ist mindestens ein zweimaliges Nachbesserungsrecht einzuräumen. Ein Recht des Kunden zur Selbstvornahme wird ausgeschlossen, soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde.

    4. Bei Abnahme von Programmierungsleistungen erfolgt die Übergabe des Arbeitsergebnisses an den Kunden in elektronischer Form. Ein Bedienhandbuch oder eine Entwicklungsdokumentation ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wird ausdrückvereinbart.

    5. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme und Übergabe der geschuldeten Leistungen.

 

  1. Vergütung, Zahlungsbedingungen

    1. Die Preisangaben sind Nettopreisangaben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und verstehen sich zuzüglich erforderlicher Kurier-, Reise- und Übernachtungskosten. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

    2. Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung von cantaloupe nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze von cantaloupe. Bei aufwandsbezogener Abrechnung weist cantaloupe Tages- oder Stundensätze aus.

    3. Zahlungen sind ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung sofort fällig. Sie werden stets auf die älteste, noch offenstehende Rechnung verrechnet.

 

  1. Nutzungs- und Verwertungsrechte

    1. cantaloupe räumt dem Kunden mit Übergabe der Arbeitsergebnisse und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, einfache und unwiderrufliche Recht ein, die Arbeitsergebnisse zu dem auftragsgemäßen Zweck zu nutzen. Insbesondere ist der Kunde berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

    2. Die Rechteeinräumung nach Ziffer 8.1 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die für die jeweilige Beauftragung vereinbarte Vergütung vollumfänglich beglichen hat.

    3. cantaloupe ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse für Archivzwecke zu behalten und diese als Referenzprojekt unter Angabe des Kunden gegenüber Dritten zu benennen; dies gilt auch, sofern dem Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen eingeräumt werden. Soweit im Rahmen der Leistungen für den Kunden schutzrechtsfähige Leistungen oder Teilleistungen entwickelt werden, steht cantaloupe das Recht auf Urhebernennung zu. cantaloupe ist insoweit berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung auf dem Leistungsergebnis anzubringen, welches der Kunde bei Veröffentlichung der Leistungsergebnisse ebenfalls zu veröffentlichen hat. Soweit der Kunde und cantaloupe bei einer erstellten Website keine anderweitige Vereinbarung treffen, wird der Kunde cantaloupe im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.

 

  1. Haftung

    1. cantaloupe haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von cantaloupe beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter von cantaloupe oder einen Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

    2. Wenn die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einfach fahrlässig verursacht wurde, haftet cantaloupe nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Eine Haftung wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

    3. Die Einschränkungen der Abs. 9.1 und 9.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von cantaloupe, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

    4. Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes gilt keine Haftungsbeschränkung.

    5. Im Übrigen schließt cantaloupe seine Haftung aus.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

       Das von cantaloupe gelieferte Auftragsergebnis bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenstehender oder noch entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung gleich welcher Art und Rechtsgrundes mit dem Kunden Eigentum von cantaloupe. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
 

  1. Geheimhaltung, Auftragsverarbeitung

    1. Der Kunde und cantaloupe verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden und als vertraulich bezeichneten Informationen und Unterlagen geheim zu halten und diese so zu sichern, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.

    2. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

 

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

    1. Bis zur vollständigen Begleichung der vereinbarten Vergütung ist cantaloupe berechtigt, sämtliche vom Kunden überlassenen Daten und Unterlagen zurückzubehalten.

    2. Zu einer Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Kunde nur berechtigt, sofern diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstrittig anerkannt wurden. Die gleichen Voraussetzungen gelten für die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte.

 

  1. Sonstiges

    1. Besteht nach diesen AGB ein Schriftformerfordernis, wird dieses auch durch Textform erfüllt; dies gilt jedoch nicht bei Kündigungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, die stets dem Schriftformerfordernis entsprechend § 126 Abs. BGB zu erfolgen haben.

    2. Bei allen sich aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als Gerichtsstand. cantaloupe ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von cantaloupe.

    3. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    4. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie der in den vorliegenden Bedingungen getroffenen Regelungen bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Die Parteien vereinbaren, dass die Übermittlung durch Telefax und E-Mail dem Schriftformerfordernis entspricht, sofern ihr Zugang nachgewiesen werden kann.

    5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Ziel dieser Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

Stand: Oktober 2024 [PDF Download AGBs]

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